Für die Umsetzung des Masterplans Stadtzentrum Luzern Nord erlässt die Stadt Luzern in Reussbühl die zwei Bebauungspläne Reussbühl Ost und Reussbühl West.
Für das Areal zwischen der neuen Umfahrungsstrasse und der Hauptstrasse wurde auf Basis des Masterplans Stadtzentrum Luzern der Bebauungsplan Reussbühl Ost erarbeitet. Die erste Etappe des Bebauungsplans wird nun öffentlich aufgelegt.
Der Perimeter der ersten Etappe umfasst den nördlichen Teil mit unter anderem den Baubereichen C1 und C6a, für welche bereits ein Projekt vorliegt, das möglichst rasch realisiert werden soll. Im südlichen Teil des Bebauungsplanes Reussbühl Ost müssen noch planerische Details geklärt werden. Dieser wird deshalb erst in einer zweiten Etappe rechtskräftig.
Die Änderung des Zonenplans Littau, die Ergänzung des Bau- und Zonen- reglements Littau im Gebiet Reussbühl Ost sowie der Bebauungsplan Reussbühl Ost (erste Etappe) und die dazugehörigen Vorschriften liegen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern vom 2. März bis 31. März 2020 öffentlich auf.
Die Unterlagen können von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr im Stadthaus Luzern, Hirschengraben 17, bei der Plan- auflage im 2. Stock eingesehen werden. Alle Unterlagen finden sich auch im Internet unter http://www.reussbuehl-ost.stadtluzern.ch
Gegen die Änderungen des Zonenplans und des Bebauungsplans Reussbühl Ost (erste Etappe) kann Einsprache erhoben werden. Die Einsprachebefugnis ist im Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern geregelt. Einsprecher- innen und Einsprecher müssen darlegen, inwiefern sie durch die geänderten Vorschriften in ihrem schutzwürdigen Interesse verletzt sein könnten, sofern dies nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Allfällige Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung innert der Auflagefrist vom 2. März 2020 bis 31. März 2020 schriftlich und im Doppel an den Stadtrat von Luzern, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, zu richten.
Mehr Informationen gibt es im Stadtportal.